
29.07.2008 Das Verfassungsgericht der 1923 gegründeten Republik Türkei nahm erst 1962 nach der Verabschiedung einer neuen Verfassung seine Arbeit auf. Es besteht aus elf ordentlichen sowie vier Ersatzrichtern und tagt grundsätzlich mit elf Mitgliedern. Die meisten Verfassungsrichter kommen aus den obersten Gerichtshöfen. Der Staatspräsiden...
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